Die Schulordnung soll uns hauptsächlich helfen, an eigentlich selbstverständliche Verhaltensregeln zu erinnern.
Wir wollen höflich zueinander und tolerant gegenüber Andersdenkenden sein, freundlich miteinander umgehen, müssen Rücksicht nehmen auf Mitschüler, Lehrer und andere Personen, die hier auf engstem Raum leben und arbeiten. Nur wenn wir dies berücksichtigen, können wir erfolgreich arbeiten.
Daneben enthält die Schulordnung nützliche Informationen.
Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof
1. Noch vor dem ersten Klingelzeichen zum Unterrichtsbeginn und in den weiteren Stunden jeweils mit dem Klingelzeichen begeben sich die Schülerinnen und Schüler vor den Klassenraum und warten dort auf ihre Lehrkraft. Der Unterricht beginnt pünktlich. Bei Busverspätungen oder Zuspätkommen aus anderen Gründen wird eine entsprechende mündliche Entschuldigung erwartet.
2. Fehlt die Fachlehrkraft und sollte 5 Minuten nach Stundenbeginn kein Vertreter den Unterricht begonnen haben, so benachrichtigt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher das Sekretariat.
3. Im Schulhaus und im Schulgelände verhalten sich alle so, dass keine oder keiner gefährdet und dass kein fremdes Eigentum beschädigt wird. Alle Einrichtungsgegenstände der Unterrichtsräume sind pfleglich zu behandeln, z. B. werden das Wippen mit den Stühlen (Verletzungsgefahr von Schülern, Beschädigung von Schuleigentum) und das Beschriften von Tischen und Stühlen untersagt. Im oberen Stockwerk ist es nicht gestattet, sich weit aus den Fenstern hinauszulehnen. Die Flachdächer dürfen bei Ballverlusten etc. nur mit Genehmigung des Hausmeisters betreten werden.
4. Alle bemühen sich um eine saubere Umwelt. Nichts soll in die Gegend geworfen werden (Getränkedosen, Bonbonpapier ...). Hierzu gehört auch das Wegwerfen von Kreide, Schwamm, Tafellappen (Schuleigentum!). Schülerinnen und Schüler sind für ihren Tischplatz (manche Tische haben eine Ablage unter den Bänken!) verantwortlich.
5. Jeder stellt nach Unterrichtsschluss seinen Stuhl auf den Tisch. Die PC-Geräte sind nach der Nutzung herunterzufahren, und dies darf nach Schulschluss auf keinen Fall vergessen werden.
6. Beschädigungen irgendwelcher Art sind in der Klasse dem Klassenlehrer, in den Fachräumen dem Fachlehrer und in den sonstigen Räumen und auf dem Schulgelände dem Hausmeister unverzüglich zu melden.
7. Es ist nicht ratsam, größere Geldbeträge und unterrichtsfremde Wertgegenstände (auch Handys) mit in die Schule und insbesondere in die Turnhalle zu nehmen, weil im Falle eines Diebstahls von der Schule keine Haftung übernommen werden kann.
Fundsachen können beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben oder abgeholt werden.
8. Laut Beschluss der Gesamtkonferenz vom 23.6.2014 ist jegliche Nutzung von Handys verboten. Schüler und Schülerinnen, die gegen dieses Verbot verstoßen, müssen ihr Handy bei der Schulleitung abgeben. Das jeweilige Handy wird dann nur noch an die Eltern zurück gegeben. Sämtliche Geräte, die der Aufnahmetechnik dienen, dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft eingesetzt werden. Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild können zur Anzeige gebracht werden.
9. Die Lehrkraft verlässt als letzte Person den Klassenraum und schließt danach den Raum ab. Lehrkräfte, die sofort den Unterrichtsraum verlassen müssen, bitten die Lehrerin oder den Lehrer der Nachbarklasse, darauf zu achten, dass alle Schülerinnen und Schüler den Klassenraum verlassen. Im Einzelfall entscheidet die Lehrkraft über den Verbleib im Unterrichtsraum und sorgt für die Aufsicht.
10. Jede Klasse bestimmt in eigener Verantwortung einen Tafeldienst, Ordnungsdienst und Umweltdienst. Nicht nur der Dienst, sondern die Klasse insgesamt ist verantwortlich dafür, dass zu Beginn einer jeden Stunde die Tafel geputzt und Kreide vorhanden ist und dass der Klassenraum sauber und ordentlich aussieht. Innerhalb des Umweltdienstes sorgt die Klasse dafür, dass der ihnen zugewiesene Bereich auf dem Schulhof frei von Müll ist.
11. Die vorgefundene Sitzordnung in einem Klassenraum ist am Ende der Stunde wieder herzustellen. Entliehenes Gestühl ist zurückzubringen. Ausgeliehene Arbeitsmaterialien, auf die alle angewiesen sind, werden wieder dorthin zurückgebracht, wo sie abgeholt wurden.
12. Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und begeben sich auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof oder bleiben in der Pausenhalle. Die Toiletten und der Fahrradstand sind zu keiner Zeit Aufenthaltsorte. [Regelung für die Außenstelle: Schüler verlassen bei schönem Wetter grundsätzlich den Innenbereich.]
13. Der Konsum von Alkohol und das Rauchen sind für alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen nicht gestattet. Bei besonderen Anlässen wie z.B. Schulabschlussfeiern können Schulleitung oder Lehrkräfte mit den Erziehungsberechtigten besondere Absprachen treffen. Bei nachgewiesenem Konsum, Besitz oder Handel mit illegalen Drogen erfolgt eine Anzeige bei der Polizei. In der Regel erfolgt ein Verweis von der Schule.
14. Um Gefahr für sich und andere zu vermeiden, sind auf dem Schulgelände nur Spiele gestattet, durch die Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet oder verletzt werden können. Wegen der enormen Verletzungsgefahr ist das Werfen von Schneebällen strengstens verboten.
15. Die Spielgeräte in der Pausenhalle sind so zu behandeln, dass jeder zu jederzeit damit spielen kann, das bedeutet, dass z. B. keine Kickerbälle eingesteckt werden dürfen.
16. Nach Beendigung des Unterrichts verlassen die Schülerinnen und Schüler sofort das Schulgelände. Wer den Schulweg unterbricht (z. B. durch Spiel oder Einkauf), verliert den Unfallversicherungsschutz. Fahrschüler ab der 7. Klasse dürfen zwischen Unterrichtsende und Beginn des Nachmittagsunterrichts auf eigenes Versicherungsrisiko das Schulgelände nur dann verlassen, wenn sie einen von den Erziehungsberechtigten beantragten Ausweis haben. Die Verantwortung tragen in den genannten Fällen ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Der versicherungsrechtliche Schulweg zwischen beiden Schulstandorten ist der Alte Postweg und der Westring.
17. Außerhalb des Schulhofes dürfen sich die Schülerinnen und Schüler weder vor dem Unterricht noch in den Pausen aufhalten, da dort keine Aufsicht und ebenso kein Versicherungsschutz gewährleistet sind. Werden die Schülerinnen und Schüler außerhalb angetroffen, so sind sie verpflichtet, ihren Namen einschließlich Klasse zu nennen.
18. Das Befahren des Schulhofs mit Fahrzeugen jeder Art ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Die Fahrräder sind ordentlich unter dem Fahrradstand abzustellen. Mofas dürfen nur auf dem Platz neben der Bushaltestelle abgestellt werden. Für die Verkehrssicherheit der Fahrräder und motorisierten Verkehrsmittel sind die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich.
19. Schülerinnen und Schüler sollen sich möglichst selten im Verwaltungstrakt aufhalten. Schüler, die in der Pause mit einer Lehrkraft sprechen möchten, achten darauf, dass sie auf diese vor dem Verwaltungstrakt warten und dabei den Weg nicht für andere versperren. Bei speziellen Fragen wendet sich der Klassensprecher an das Sekretariat oder an ein Mitglied der Schulleitung.
20. Alle Unfälle werden dem aufsichtsführenden bzw. der nächsten erreichbaren Lehrkraft gemeldet. Wenn diese nicht erreichbar ist, erfolgt die Meldung im Sekretariat. Anschließend muss der Vorfall in einer im Sekretariat erhältlichen Unfallmeldung festgehalten werden.
21. Kaugummi-Kauen ist während des Unterrichts nicht erlaubt. Die Entsorgung hat umweltgerecht zu erfolgen.
22. Auch wenn unsere Bundesliga-Fußballspieler es nicht lassen können - wir finden Rotzen auf den Boden eklig und unterlassen es deshalb.
23. Ohne besondere Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers ist das Mitbringen von elektrischen Geräten nicht gestattet.
24. Es ist nicht erlaubt, technische Veränderungen an den PCs vorzunehmen.
25. Im Falle eines Alarms richten sich die Lehrer und Schüler nach den festgelegten Bestimmungen und verlassen das Schulgebäude auf den vereinbarten Fluchtwegen.
Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen
26. Alle Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen. Sie tragen in der Schule und bei Schulveranstaltungen angemessene Bekleidung. Auf Anweisung der Lehrkräfte sind sie verpflichtet, den Trainingsraum aufzusuchen oder sich vor dem Klassenraum aufzuhalten.
27. Bei Krankheit oder Versäumnis aus anderen zwingenden Gründen müssen die Klassenlehrkräfte spätestens am 3. Fehltag telefonisch oder schriftlich benachrichtigt werden. Erfolgt diese Mitteilung nicht, können die fehlenden Tage als unentschuldigt gewertet werden. Bei Beendigung der Fehlzeiten teilen die Erziehungsberechtigten innerhalb von drei Tagen der Schule schriftlich die Zeit der versäumten Schultage mit.
28. Beurlaubungen sind von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich bei der Schule zu beantragen. Beurlaubungen bis zu drei Tagen innerhalb eines Vierteljahres genehmigt die Klassenlehrkraft, für eine längere Befreiung vom Unterricht ist die Schulleiterin zuständig.
Unmittelbar vor und nach den Ferien dürfen Schüler nur in dringenden Ausnahmefällen von der Schulleiterin beurlaubt werden.
29. Von der Teilnahme am Sportunterricht über eine Woche kann der Schüler nur aufgrund eines ärztlichen Attests befreit werden.
Anmerkungen
Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen der Schulordnung zu halten.
In jedem Unterrichtsraum wird ein Exemplar der Schulordnung ausgehängt.
Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer ist verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Schulordnung zu erläutern.
Lehrerinnen/Lehrer und Schülerinnen/Schüler sollen dabei gemeinsam über Sinn und Notwendigkeit der einzelnen Vorschriften sprechen.
Die Schulordnung sollte nicht als „Strafarbeit“ genommen und verlangt werden, dass sie ganz abgeschrieben wird. Sinnvoll ist es jedoch, zu dem Schulordnungspunkt, der von der Schülerin oder dem Schüler nicht eingehalten wurde, einen Aufsatz über das Fehlverhalten schreiben zu lassen.
Die Erziehungsberechtigten werden über zusätzliche Arbeitsstunden ihrer Kinder rechtzeitig informiert, ebenso wenn ihr Kind vorzeitig die Schule verlässt.
Remels, den 20.8.2003, aktualisiert am 06.08.2018 Die Schulleiterin