Oberschule von A-Z

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A

  • Abschlussprüfung

    Im 9. Schuljahrgang finden HS-Abschlussarbeiten und im 10. Schuljahrgang finden HS- und RS-Abschlussarbeiten statt.

  • Absentismus (unentschuldigtes Fehlen)

    Bei längerfristigem unentschuldigtem Fehlen ist die Schule verpflichtet, diese dem Landkreis zu melden. (Schulpflicht)

  • Alarmplan

    Zu Beginn des Schuljahres geben die Klassenlehrkräfte die Regeln bei einem Feueralarm bekannt. Sie besprechen das Verhalten im Brandfall und die Fluchtwege.

  • Arztbesuche

    Arztbesuche während der Unterrichtszeit müssen zuvor mit der Klassenleitung abgesprochen und durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden.

B

  • Beratung

    Elke Frey ist als Schulsozialarbeiterin an unserer Schule tätig und hilft Schüler/innen bei Problemen. Außerdem arbeitet Carmen Gelten als Berufsberaterin für unsere Schule.

  • Betriebspraktikum

    Die Oberschule veranstaltet im Rahmen der Berufsorientierung folgende Praktika:

    • Hauptschule: in der Klasse 8 ein zweiwöchiges Praktikum nach den Herbstferien und ein dreiwöchiges vor den Sommerferien; in Klasse 9 ein dreiwöchiges Praktikum vor den Herbstferien.
    • Realschule: in Klasse 8 ein zweiwöchiges Praktikum nach den Osterferien und in Klasse 9 ein zweiwöchiges vor den Osterferien.
    • Gymnasium: in Klasse 9 ein zweiwöchiges Praktikum nach den Osterferien

    Die Praktika werden im Fach Wirtschaft vor- und nachbereitet. Die Mappen sind ein wichtiger Bestandteil der Zeugnisnote. Die Schülerinnen und Schüler können sich ihre Praktikumsbetriebe selbst wählen. Diese sollten im Landkreis liegen und Ausbildungsbetriebe sein.

  • Beurlaubung

    Für Kinder, die außerhalb der Ferien aus besonderen Gründen beurlaubt werden sollen, muss von den Eltern rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Bis zu einem Tag kann darüber die Klassenlehrkraft entscheiden; bei mehr als einem Tag muss der Antrag schriftlich an die Schulleitung gestellt werden.

  • Busfahrkarten

    Bei einer Entfernung von mehr als 3,5 km zwischen Schule und Wohnort erhalten die Schülerinnen und Schüler über den Landkreis Leer kostenlos eine Busfahrkarte.

    Die Busfahrkarte wird in der ersten Schulwoche ausgehändigt. Bei Verlust kann gegen Gebühr beim Busunternehmen eine Ersatzfahrkarte beantragt werden.

C

  • Computer und Internet

    Die OBS verfügt über einen großen Computerraum mit 28 PCs, eine Notebookausstattung für eine Klasse, mehrere Klassensätze Tabletts für Recherchen, interaktiven Whiteboards sowie Beamer in den meisten Klassenräumen.

D

  • Diebstahl / Beschädigungen

    Der Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Fahrausweisen, Schlüsseln und Handys ist nicht versichert!

E

  • Elternsprechtag

    Jeweils im November findet an zwei Nachmittagen ein Elternsprechtag statt. Dazu wird gesondert eingeladen.

  • Epochaler Unterricht

    Die Noten der Fächer, die nur im 1. Halbjahr erteilt werden, erscheinen am Ende des Schuljahres erneut auf dem Zeugnis. Das heißt, dass die Zensur des 1. Halbjahres nicht mehr im 2. Halbjahr verändert werden kann!

F

  • Fundsachen

    Im Laufe eines Schuljahres sammeln sich viele Fundsachen an. Wird ein Kleidungsstück, eine Brille o. Ä. vermisst, schreibt einen Eintrag in das Iserv-Forum „Fundsachen“. Hier werden auch Fotos von gefundenen Gegenständen eingestellt.

G

  • Gesamtkonferenz (GK)

    Die GK besteht aus allen Lehrkräften, einem Vertreter der Mitarbeiter und jeweils max. 10 Eltern- und Schülervertretern.

H

  • Handyregeln

    Falls Schüler ein Handy bei sich tragen, muss es während der Stunde in der Schultasche und ausgeschaltet sein (keine Stummschaltung!). Wenn doch ein Handy aus der Tasche geholt wird, kann die Lehrkraft das Gerät einziehen.

  • Hausaufgaben

    Die regelmäßige Erledigung von Hausaufgaben ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Mitarbeit im Unterricht. Bei häufig nicht angefertigten Hausaufgaben werden die Eltern schriftlich oder mündlich darüber informiert.

I

  • Infektionskrankheiten

    Wenn Infektionskrankheiten bei Ihrem Kind festgestellt werden, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Das Kind muss sofort nach Hause geschickt werden. Es darf erst wieder am Unterricht teilnehmen, wenn dies durch ein ärztliches Attest bestätigt wird.

    Zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten zählen:

    Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken usw., aber auch der Befall von Kopfläusen.

K

  • Klassenelternrat

    Die Klassenelternschaft wählt Elternvertreter, von denen der Vorsitzende und ein Stellvertreter Mitglieder des Schulelternrates sind. Außerdem wählt sie drei weitere Elternvertreter, die an den Klassen- und Zeugniskonferenzen teilnehmen. Diese Wahlen erfolgen zu Beginn der 5., 7. und 9. Klassenstufe und gelten für zwei Jahre.

  • Klassenfahrten

    Es finden in der Regel in den Klassen 5 – 10 Klassenfahrten statt. Näheres erfahren Sie zu gegebener Zeit von den Klassenlehrkräften.

  • Klassenkonferenz

    Unterrichtsstörungen werden im Trainingsraum aufgearbeitet.

    Bei fortgesetztem Fehlverhalten wird eine Klassenkonferenz einberufen.

  • Konfirmation, Erstkommunion oder entsprechende Feiern

    Auf Antrag sind Schülerinnen und Schüler am Tag nach der Feier vom Unterricht zu befreien. Unterrichtsversäumnisse sind eigenverantwortlich nachzuarbeiten.

  • Krankmeldung

    Bei Krankheiten erfolgt spätestens am dritten Tag eine telefonische Meldung im Sekretariat; anschließend ist eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer vorzulegen.

L

  • Lernkontrollen

    Schriftliche Arbeiten (=Klassenarbeiten):

    Klassenarbeiten sind einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen. Während einer Woche dürfen von einer Klasse oder Lerngruppe höchstens drei, an einem Schultag darf nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden.

    Die Korrekturzeiten sollen zwei Wochen nicht überschreiten.

    Tests, Vokabeltests, mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen sind jederzeit möglich, auch in schriftlicher Form.

M

  • Material

    In einigen Fächern wie „Werken“ und „Textiles Gestalten“ benötigen die Schüler Material für den Unterricht. Hierfür wird ein Kostenbeitrag eingesammelt, über deren Höhe die Lehrkräfte informieren.

N

  • Nichtrauchererlass

    An allen niedersächsischen Schulen besteht generelles Rauchverbot. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist ebenfalls untersagt. Verstöße werden mit einem Maßnahmenkatalog geahndet.

  • Notenstufen

    Leistungen werden in sechs Notenstufen bewertet:

    1 = sehr gut; 2 = gut; 3 = befriedigend; 4 = ausreichend; 5 = mangelhaft; 6 = ungenügend

P

  • Pausenordnung

    Die Schülerinnen und Schüler der Hauptstelle können sich während der Pause draußen aufhalten oder im Gebäude bleiben. An der Außenstelle dient der Flur bei witterungsbedingtem Niederschlag als Aufenthaltsraum. Die Klassenräume werden abgeschlossen.

S

  • Schulassistent

    Schulassistent ist Herr Webermann. Er ist für die Pflege der technischen Ausstattung verantwortlich.

  • Schulbücher/ Lernmaterial

    Schulbücher werden gekauft oder von der Schule gegen einen Kostenbeitrag ausgeliehen. Zusätzlich müssen einige Arbeitshefte, ggf. Lektüren, Taschenrechner, Fremdsprachenwörterbücher und der Atlas angeschafft werden. Genaueres entnehmen Sie bitte den Informationen, die vom Sekretariat am Ende des Schuljahres oder von den Fachlehrern ausgegeben werden.

  • Schulelternrat (SER)

    Alle gewählten Elternvertreter der Klassen und ihre Stellvertreter bilden den Schulelternrat.

    Der SER entsendet Vertreter in die Gesamtkonferenz (10 Erziehungsberechtigte) und in die Fachkonferenzen (max. je 3 Erziehungsberechtigte pro Fachkonferenz).

     

  • Schülervertretung (SV-Team)

    Als Vertreter/innen der gesamten Schülerschaft an der OBS Uplengen vertritt das SV-Team die Interessen aller Schüler/innen bei der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und anderen Schulen.

    Das Team tagt regelmäßig, um sich bei der Mitgestaltung des Schullebens aktiv zu engagieren. Dies kann beispielsweise durch die Planung und Organisation von Aktionen und Projekten passieren. Zusätzlich kümmert sich das Team um aufkommende Probleme in der Schülerschaft.

  • Schulvorstand

    Im Schulvorstand sind neben der Schulleitung fünf Lehrkräfte, drei Erziehungsberechtigte und drei Schüler vertreten, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

  • Schwimmunterricht

    Über die Organisation des Schwimmunterrichts in den fünften und sechsten Jahrgängen informieren die Sportlehrkräfte.

  • Sekretariat

    Das Sekretariat der Hauptstelle (Höststraße) ist in der Zeit von 07:30-13:10 Uhr besetzt.

    An der Außenstelle (Alter Postweg) ist in der Zeit von 07:15-13:10 Uhr jemand zu erreichen.

  • Sport

    Für den Sportunterricht gelten folgende verbindliche Regeln:

    • Uhren und Schmuck werden grundsätzlich vorher abgenommen,
    • Piercings werden herausgenommen bzw. vorher abgeklebt,
    • lange Haare sind zusammenzubinden,
    • für den Sportunterricht im Freien ist wettergemäße Kleidung erforderlich,
    • Bei Krankheit/Verletzung, die nur den Sportunterricht betrifft, erhält die Sportlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung,
    • Verletzte Schüler/innen haben im Sportunterricht anwesend zu sein.
  • Sprechzeit von Lehrkräften

    Am Vormittag sind keine Sprechzeiten möglich. Bitte nutzen Sie die Elternsprechtage oder vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin außerhalb der Unterrichtszeiten.

T

  • Taschenrechner

    Taschenrechner werden ab Klasse 8 benutzt. Die Information über die Anschaffung erfolgt durch den Fachlehrer.

U

  • Unfälle

    Nach Schul- und Wegeunfällen müssen Sie unbedingt im Sekretariat eine Unfallanzeige aufgeben, damit der Gemeinde- und Unfallverband Hannover für die Behandlungskosten aufkommt. Die Kostenerstattung erfolgt nur in Verbindung mit einem Arztbesuch.

  • Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsbedingungen

    Der Landkreis Leer entscheidet, ob der Unterricht für einen Tag oder mehrere Tage ausfällt.

    Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden Sie als Eltern, ob ihr Kind zur Schule kommt.

    Die Schule ist verpflichtet, den Unterricht auch für einzelne Schüler sicherzustellen.

V

  • Verkehrssicherheit

    Wenn ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass dieses verkehrssicher ist. lm Winter muss vor allem die Beleuchtung funktionieren und auch eingeschaltet werden!

    Bei evtl. Diebstahl eines Fahrrades melden Sie dies umgehend im Sekretariat und erstatten Sie bitte unbedingt auch Anzeige bei der Polizei.

W

  • Waffenerlass

    Den Schülern ist es untersagt, Gegenstände mitzubringen oder bei sich zu führen, die im weitesten Sinn als Waffen angesehen werden. Die Schüler werden zu Beginn eines jeden Schuljahres über den Waffenerlass belehrt. Die Belehrung wird im Klassenbuch dokumentiert.

  • Wahlpflichtkurse (WPKs)

    In den Klassen 6 -8 werden zwei zweistündige WPKs oder die zweite Fremdsprache Französisch als vierstündiger WPK erteilt. In den Klassen 9/10 werden folgende vierstündige Profile angeboten:

    • Sprache (Französisch)
    • Gesundheit und Soziales
    • Wirtschaft
    • Technik

    Die Noten in den WPKs und Profilen sind versetzungsrelevant.

Z

  • Zeugnisse und Übergänge

    Das Halbjahreszeugnis wird am letzten Schultag des 1. Halbjahres, das Schuljahreszeugnis am letzten Schultag vor den Sommerferien, jeweils in der dritten Stunde ausgegeben. An diesen Tagen verkehren die Schulbusse entsprechend früher.

    Die Zeugnisse müssen am ersten Schultag mit der Unterschrift der Eltern vorgezeigt werden.

    Für die Zeugnisse werden folgende Formulierungen für das Arbeits- und Sozialverhalten verwendet:

    A… verdient besondere Anerkennung

    B… entspricht den Erwartungen in vollem Umfang

    C… entspricht den Erwartungen

    D… entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen

    E… entspricht nicht den Erwartungen

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