Anspruch haben alle Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII erhalten, nach dem Bundeskindergeldgesetz kinderzuschlagsberechtigt sind, nach dem Wohngeldgesetz wohngeldberechtigt sind oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Was kann mein Kind in Anspruch nehmen?
Wer kann diese Leistungen erhalten?
Anspruch haben alle Kinder und Jugendliche, deren Eltern entweder
beziehen. Auch junge Erwachsene bis 25 Jahre, die eine Schule besuchen und kein eigenes Einkommen beziehen, können einen Antrag stellen.
Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auch unter: http://www.bildungspaket.bmas.de/
Quelle: Bildungs- und Teilhabepaket / LK Leer - ZFA (zfa-leer.de) (Stand 26.01.2021)
Für weitere Informationen und ggf. Unterstützung bei der Antragstellung können Sie sich gerne an die Schulsozialarbeit an der OBS Uplengen wenden: Tel. 01577-5428603, Mail: elke.frey@obs-uplengen.net