Bildungs- und Teilhabeleistungen

Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Deshalb gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit, sogenannte Bildungs- und Teilhabeleistungen zu erhalten. Diese unterstützen Familien mit geringem Einkommen dabei, wichtige Kosten im Schul- und Freizeitbereich abzudecken.

 

Was kann mein Kind in Anspruch nehmen?

  • Übernahme der Kosten für das Mittagessen in Schule, Hort oder Kindergarten
  • Übernahme der Kosten für Tagesausflüge
  • Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassenfahrten und Kita-Fahrten
  • Übernahme der Kosten für Lernförderung sowie Zuschuss zum Schulbedarf (Schulranzen, Stifte usw.)
  • Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung
  • Unterstützung von sportlichen, kulturellen und anderen Freizeitaktivitäten (zum Beispiel: Sportverein, Musikschule) und vieles, vieles mehr.

Wer kann diese Leistungen erhalten?

Anspruch haben alle Kinder und Jugendliche, deren Eltern entweder

  • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) nach dem SGB II
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

beziehen. Auch junge Erwachsene bis 25 Jahre, die eine Schule besuchen und kein eigenes Einkommen beziehen, können einen Antrag stellen.

Wichtig:
Die Leistungen müssen beantragt werden – meist beim zuständigen Jobcenter, dem Sozialamt oder der Wohngeldstelle. Schulen und Schulsozialarbeiter können bei Fragen ebenfalls unterstützen.

Für weitere Informationen und ggf. Unterstützung bei der Antragstellung können Sie sich gerne an die Schulsozialarbeit an der OBS Uplengen wenden: Tel. 01577-5428603, Mail: elke.frey@obs-uplengen.net

Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auch unter: http://www.bildungspaket.bmas.de/
Quelle: Bildungs- und Teilhabepaket / LK Leer – ZFA (zfa-leer.de) (Stand 26.01.2021)

 

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