OBS Uplengen

Oberschule A-Z

Hier finden Sie nützliche Informationen rund um die OBS Uplengen.

Falls Sie sonst noch Fragen haben sollten, nehmen Sie bitte persönlich Kontakt zu uns auf.

 

 

A Z Bild

 A


Abschlussprüfung
Im 9. Schuljahrgang finden HS-Abschlussarbeiten und im 10. Schuljahrgang finden HS- und RS-Abschlussarbeiten statt.

Absentismus (unentschuldigtes Fehlen)
Bei längerfristigem unentschuldigtem Fehlen ist die Schule verpflichtet, diese dem Landkreis zu melden. (Schulpflicht)

Alarmplan
Zu Beginn des Schuljahres geben die Klassenlehrkräfte die Regeln bei einem Feueralarm bekannt. Sie besprechen das Verhalten im Brandfall und die Fluchtwege.

Arztbesuche
Arztbesuche während der Unterrichtszeit müssen zuvor mit der Klassenleitung abgesprochen und durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden.

 

B


Beratung
Elke Frey ist als Schulsozialarbeiterin an unserer Schule tätig und hilft Schüler/innen bei Problemen. Außerdem arbeitet Carmen Gelten als Berufsberaterin für unsere Schule.

Betriebspraktikum
Die Oberschule veranstaltet im Rahmen der Berufsorientierung folgende Praktika:

  • Hauptschule: in der Klasse 8 ein zweiwöchiges Praktikum nach den Herbstferien und ein dreiwöchiges vor den Sommerferien;
    in Klasse 9 ein dreiwöchiges Praktikum vor den Herbstferien.
  • Realschule: in Klasse 8 ein zweiwöchiges Praktikum nach den Osterferien und in Klasse 9 ein zweiwöchiges vor den Osterferien.
  • Gymnasium: in Klasse 9 ein zweiwöchiges Praktikum nach den Osterferien

Die Praktika werden im Fach Wirtschaft vor- und nachbereitet. Die Mappen sind ein wichtiger Bestandteil der Zeugnisnote. Die Schülerinnen und Schüler können sich ihre Praktikumsbetriebe selbst wählen. Diese sollten im Landkreis liegen und Ausbildungsbetriebe sein.

Beurlaubung
Für Kinder, die außerhalb der Ferien aus besonderen Gründen beurlaubt werden sollen, muss von den Eltern rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Bis zu einem Tag kann darüber die Klassenlehrkraft entscheiden; bei mehr als einem Tag muss der Antrag schriftlich an die Schulleitung gestellt werden.


Busfahrkarten
Bei einer Entfernung von mehr als 3,5 km zwischen Schule und Wohnort erhalten die Schülerinnen und Schüler über den Landkreis Leer kostenlos eine Busfahrkarte.
Die Busfahrkarte wird in der ersten Schulwoche ausgehändigt. Bei Verlust kann gegen Gebühr beim Busunternehmen eine Ersatzfahrkarte beantragt werden.

 

C


Computer und Internet
Die OBS verfügt über einen großen Computerraum mit 28 PCs, eine Notebookausstattung für eine Klasse, einen Klassensatz Tabletts für Recherchen, sieben interaktive Whiteboards sowie Beamer in vielen Klassenräumen.



D


Diebstahl / Beschädigungen
Der Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Fahrausweisen, Schlüsseln und Handys ist nicht versichert!

 

E


Elternsprechtag 
Zu den Elternsprechtagen wird gesondert eingeladen. Die Schüler/innen bekommen frühzeitig Informationen in Form eines Elternbriefes mit nach Hause.

Epochaler Unterricht
Die Noten der Fächer, die nur im 1. Halbjahr erteilt werden, erscheinen am Ende des Schuljahres erneut auf dem Zeugnis. Das heißt, dass die Zensur des 1. Halbjahres nicht mehr im 2. Halbjahr verändert werden kann!

 

F


Fundsachen
Im Laufe eines Schuljahres sammeln sich viele Fundsachen an. Wird ein Kleidungsstück, eine Brille o. Ä. vermisst, schreibt einen Eintrag in das Iserv-Forum "Fundsachen". Hier werden auch Fotos von gefundenen Gegenständen eingestellt.

 

G


Gesamtkonferenz (GK)
Die GK besteht aus allen Lehrkräften, einem Vertreter der Mitarbeiter und jeweils max. 10 Eltern- und Schülervertretern.

 

H


Handyregeln
Falls Schüler ein Handy bei sich tragen, muss es während der Stunde in der Schultasche und ausgeschaltet sein (keine Stummschaltung!). Wenn doch ein Handy aus der Tasche geholt wird, kann die Lehrkraft das Gerät einziehen.

Hausaufgaben
Die regelmäßige Erledigung von Hausaufgaben ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Mitarbeit im Unterricht. Bei häufig nicht angefertigten Hausaufgaben werden die Eltern schriftlich oder mündlich darüber informiert.

 

I


Infektionskrankheiten
Wenn Infektionskrankheiten bei Ihrem Kind festgestellt werden, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Das Kind muss sofort nach Hause geschickt werden. Es darf erst wieder am Unterricht teilnehmen, wenn dies durch ein ärztliches Attest bestätigt wird.
Zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten zählen:
Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken usw., aber auch der Befall von Kopfläusen.

 

K


Klassenelternrat
Die Klassenelternschaft wählt Elternvertreter, von denen der Vorsitzende und ein Stellvertreter Mitglieder des Schulelternrates sind. Außerdem wählt sie drei weitere Elternvertreter, die an den Klassen- und Zeugniskonferenzen teilnehmen. Diese Wahlen erfolgen zu Beginn der 5., 7. und 9. Klassenstufe und gelten für zwei Jahre.

Klassenfahrten
Es finden in der Regel in den Klassen 5 - 10 Klassenfahrten statt. Näheres erfahren Sie zu gegebener Zeit von den Klassenlehrkräften.

Klassenkonferenz
Unterrichtsstörungen werden im Trainingsraum aufgearbeitet.
Bei fortgesetztem Fehlverhalten wird eine Klassenkonferenz einberufen.

Konfirmation, Erstkommunion oder entsprechende Feiern
Auf Antrag sind Schülerinnen und Schüler am Tag nach der Feier vom Unterricht zu befreien. Unterrichtsversäumnisse sind eigenverantwortlich nachzuarbeiten.

Krankmeldung
Bei Krankheiten erfolgt spätestens am dritten Tag eine telefonische Meldung im Sekretariat; anschließend ist eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer vorzulegen.

 

L


Lernkontrollen
Schriftliche Arbeiten (=Klassenarbeiten):
Klassenarbeiten sind einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen. Während einer Woche dürfen von einer Klasse oder Lerngruppe höchstens drei, an einem Schultag darf nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden.
Die Korrekturzeiten sollen zwei Wochen nicht überschreiten.
Tests, Vokabeltests, mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen sind jederzeit möglich, auch in schriftlicher Form.

 

M


Material
In einigen Fächern wie „Werken“ und „Textiles Gestalten" benötigen die Schüler Material für den Unterricht. Hierfür wird ein Kostenbeitrag eingesammelt, über deren Höhe die Lehrkräfte informieren.

 

N


Nichtrauchererlass
An allen niedersächsischen Schulen besteht generelles Rauchverbot. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist ebenfalls untersagt. Verstöße werden mit einem Maßnahmenkatalog geahndet.

Notenstufen
Leistungen werden in sechs Notenstufen bewertet:
1 = sehr gut; 2 = gut; 3 = befriedigend; 4 = ausreichend; 5 = mangelhaft; 6 = ungenügend

 

P


Patenschaften
Schülerinnen und Schüler der sechsten Klassen übernehmen Patenschaften für die neuen fünften Klassen, um ihnen Hilfestellung bei Problemen im schulischen Alltag zu geben.

Pausenordnung
Die Schülerinnen und Schüler der Hauptstelle können sich während der Pause draußen aufhalten
oder im Gebäude bleiben. An der Außenstelle dient der Flur bei witterungsbedingtem Niederschlag als Aufenthaltsraum. Die Klassenräume werden abgeschlossen.

 

S


Schulassistent
Schulassistent ist Herr Webermann. Er ist für die Pflege der technischen Ausstattung verantwortlich.

Schulelternrat (SER)
Alle gewählten Elternvertreter der Klassen und ihre Stellvertreter bilden den Schulelternrat.
Der SER entsendet Vertreter in die Gesamtkonferenz (10 Erziehungsberechtigte) und in die Fachkonferenzen (max. je 3 Erziehungsberechtigte pro Fachkonferenz).

Schülervertretung (SV-Team)
Als Vertreter/innen der gesamten Schülerschaft an der OBS Uplengen vertritt das SV-Team die Interessen aller Schüler/innen bei der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und anderen Schulen.
Das Team tagt regelmäßig, um sich bei der Mitgestaltung des Schullebens aktiv zu engagieren. Dies kann beispielsweise durch die Planung und Organisation von Aktionen und Projekten passieren. Zusätzlich kümmert sich das Team um aufkommende Probleme in der Schülerschaft.

Schulbücher / Lernmaterial
Schulbücher werden gekauft oder von der Schule gegen einen Kostenbeitrag ausgeliehen. Zusätzlich müssen einige Arbeitshefte, ggf. Lektüren, Taschenrechner, Fremdsprachenwörterbücher und der Atlas angeschafft werden. Genaueres entnehmen Sie bitte den Informationen, die vom Sekretariat am Ende des Schuljahres oder von den Fachlehrern ausgegeben werden.

Schulvorstand
Im Schulvorstand sind neben der Schulleitung fünf Lehrkräfte, drei Erziehungsberechtigte und drei Schüler vertreten, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Schwimmunterricht
Über die Organisation des Schwimmunterrichts in den fünften und sechsten Jahrgängen informieren die Sportlehrkräfte.

Sekretariat
Das Sekretariat der Hauptstelle (Höststraße) ist in der Zeit von 07:30-13:10 Uhr besetzt.
An der Außenstelle (Alter Postweg) ist in der Zeit von 07:15-13:10 Uhr jemand zu erreichen.

Sport
Für den Sportunterricht gelten folgende verbindliche Regeln:

  • Uhren und Schmuck werden grundsätzlich vorher abgenommen,
  • Piercings werden herausgenommen bzw. vorher abgeklebt,
  • lange Haare sind zusammenzubinden,
  • für den Sportunterricht im Freien ist wettergemäße Kleidung erforderlich,
  • Bei Krankheit/Verletzung, die nur den Sportunterricht betrifft, erhält die Sportlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung,
  • Verletzte Schüler/innen haben im Sportunterricht anwesend zu sein.

Sprechzeit von Lehrkräften
Am Vormittag sind keine Sprechzeiten möglich. Bitte nutzen Sie die Elternsprechtage oder vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin außerhalb der Unterrichtszeiten.

 

T


Taschenrechner
Taschenrechner werden ab Klasse 8 benutzt. Die Information über die Anschaffung erfolgt durch den Fachlehrer.

 

U


Unfälle
Nach Schul- und Wegeunfällen müssen Sie unbedingt im Sekretariat eine Unfallanzeige aufgeben, damit der Gemeinde- und Unfallverband Hannover für die Behandlungskosten aufkommt. Die Kostenerstattung erfolgt nur in Verbindung mit einem Arztbesuch.

Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsbedingungen
Der Landkreis Leer entscheidet, ob der Unterricht für einen Tag oder mehrere Tage ausfällt.
Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden Sie als Eltern, ob ihr Kind zur Schule kommt.
Die Schule ist verpflichtet, den Unterricht auch für einzelne Schüler sicherzustellen.

 

V


Verkehrssicherheit
Wenn ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass dieses verkehrssicher ist. lm Winter muss vor allem die Beleuchtung funktionieren und auch eingeschaltet werden!
Bei evtl. Diebstahl eines Fahrrades melden Sie dies umgehend im Sekretariat und erstatten Sie bitte unbedingt auch Anzeige bei der Polizei.

 

W


Waffenerlass
Den Schülern ist es untersagt, Gegenstände mitzubringen oder bei sich zu führen, die im weitesten Sinn als Waffen angesehen werden. Die Schüler werden zu Beginn eines jeden Schuljahres über den Waffenerlass belehrt. Die Belehrung wird im Klassenbuch dokumentiert.

Wahlpflichtkurse (WPKs)
In den Klassen 6 -8 werden zwei zweistündige WPKs oder die zweite Fremdsprache Französisch als vierstündiger WPK erteilt. In den Klassen 9/10 werden folgende vierstündige Profile angeboten:

  • Sprache (Französisch)
  • Gesundheit und Soziales
  • Wirtschaft
  • Technik

Die Noten in den WPKs und Profilen sind versetzungsrelevant.



Z


Zeugnisse und Übergänge
Das Halbjahreszeugnis wird am letzten Schultag des 1. Halbjahres, das Schuljahreszeugnis am letzten Schultag vor den Sommerferien, jeweils in der dritten Stunde ausgegeben. An diesen Tagen verkehren die Schulbusse entsprechend früher.
Die Zeugnisse müssen am ersten Schultag mit der Unterschrift der Eltern vorgezeigt werden.

Für die Zeugnisse werden folgende Formulierungen für das Arbeits- und Sozialverhalten
verwendet:
A... verdient besondere Anerkennung
B... entspricht den Erwartungen in vollem Umfang
C… entspricht den Erwartungen
D… entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen
E… entspricht nicht den Erwartungen